Allgemeine Informationen


Bei den Therapiesitzungen handelt es sich um Privatleistungen, die Sie bar nach jeder Sitzung zahlen oder in Ausnahmefällen eine Überweisung vereinbart werden kann.


Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Therapiekosten nicht. Sollten Sie privat versichert sein oder eine Zusatzversicherung besitzen, ist eventuell eine Teilkostendeckung möglich. 

Es gibt Sonderfälle, bei denen Ausnahmeregelungen bei gesetzlichen Krankenkassen zur Kostenübernahme gefunden werden können.
Es nennt sich Kostenerstattungsverfahren, dass Sie nach Absprache mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einleiten können.


Klären Sie Ihren Status bitte vor Beginn der Therapie mit Ihrer Versicherung.


Desweiteren besteht kein Abrechnungsvertrag mit den Krankenkassen, daher erfolgt kein Eintrag in Ihrer Krankenakte. Sämtliche Befunde, Diagnosen und Therapiemethoden werden lediglich mit Ihnen abgestimmt.


Jede Informationsmitteilung im Rahmen einer Sitzung wird streng vertraulich behandelt. Die Sitzungsinhalte unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht, auch gegenüber Familienangehörigen, sowie den Datenschutzregelungen.


Sollten Sie Ihren Termin nicht warhnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 48 Stunden vorher ab. Ansonsten wird der volle Sitzungssatz in Rechnung gestellt.


Laut der Berufsordnung für Heilpraktiker unterliegt meine Arbeit "ethischen Grundsätze der Wahrung vor Achtung, Sorgfalt, Takt und Zurückhaltung".


Ein Heilungsversprechen ist gesetzlich untersagt und wird nicht von mir ausgesprochen. 


Die Sitzungen ersetzen keinen Besuch bei einem Facharzt.


Alle Sitzungen können auch auf Türkisch gehalten werden. 


Es kann vorkommen, dass ich Ihnen im Rahmen Ihrer Sitzung, Akupunkturpflaster zur Unterstützung anbiete. 


Entsprechend eines Beschlusses des Hessischen Sozialministeriums

(AZ: V1-18b 2500 vom 22. Februar 2012) ist Heilpraktikern/innen eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie im Bundesland Hessen erlaubt, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung zur Therapieunterstützung zu empfehlen – dies gilt auch für Akupunkturpflaster.